Reinigungstätigkeiten in privaten Wohnhäusern (z.B. Stiegenhäuser, Gänge, Keller, Waschküchen, Trockenräumen, Lifte, …), soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt (keine Grundreinigung!)
Reinigung von Fenster in privaten Wohnhäusern vom Boden aus oder mit Steighilfen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind.
Reinigung von Wohnungen (inkl. Kellerabteilen) nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reinigern und Geräten
organisatorische Tätigkeiten wie z.B. Waschmaschinenbetreuung für die Wohngemeinschaft
einfache gärtnerische Tätigkeiten – aus- schließlich Rasenmähen, Laubrechen, Gießen, Unkraut jäten
Verkehrflächenreinigung, wie Reinigung (insbesondere Kehren) von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen
Schneeräumung